

Annika
31. Juli 2024
Aktuelles Neuerungen bei medizinischem Cannabis: Erleichterter Zugang für Patienten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich eine bedeutende Änderung beschlossen, die den Zugang zu medizinischem Cannabis für viele Patienten erleichtert. Die Notwendigkeit einer Genehmigung durch die Krankenkasse für die erste Verordnung von Cannabisprodukten entfällt nun für eine Vielzahl von Facharztgruppen.
Welche Fachärzte können nun direkt verordnen?
Ab sofort sind die folgenden (Fach)-Ärzte in der Lage, medizinisches Cannabis direkt zu verschreiben, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist:
- Allgemeinmediziner
- Anästhesisten
- Internisten
- Neurologen
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Gynäkologen mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie
Darüber hinaus betrifft diese Regelung auch Ärzte mit bestimmten Zusatzqualifikationen wie:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Diese Veränderung erkennt an, dass diese Fachärzte die medizinischen Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung abschließend beurteilen können. Sollten dennoch Unsicherheiten bestehen, können auch diese Ärzte weiterhin eine Genehmigung der Verordnung bei der Krankenkasse beantragen.
Erleichterung der Patientenversorgung
Diese Neuerung soll die Patientenversorgung verbessern, indem sie den bürokratischen Aufwand reduziert und den Zugang zu notwendigen Therapien beschleunigt. Die Änderung geht davon aus, dass die genannten Fachärzte ausreichend qualifiziert sind, um die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung selbständig zu beurteilen.

Freiwillige Genehmigungsanträge bleiben möglich
Auch wenn der Genehmigungsvorbehalt in vielen Fällen entfällt, können die genannten Fachärzte bei Unsicherheiten oder zur Vermeidung finanzieller Rückforderungen durch die Krankenkassen freiwillig weiterhin eine Genehmigung beantragen. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte einer Cannabisverordnung vollständig geklärt sind.
Wann tritt der Beschluss in Kraft?
Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten keine rechtlichen Einwände erhebt und der G-BA ihn im Bundesanzeiger veröffentlicht hat.
Hintergrund
Gesetzlich Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Verordnung von medizinischem Cannabis. Dies umfasst getrocknete Blüten, Extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Mit dem neuen Beschluss wird nun klar geregelt, bei welchen ärztlichen Qualifikationen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse entfällt, um so die Versorgung der Patienten zu verbessern und zu beschleunigen.
Für weiterführende Informationen könnt ihr in der offiziellen Pressemitteilungen des G-BA einsehen. Die Erleichterungen in der Verordnungspraxis sind ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren und effizienteren Patientenversorgung.
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