

Thorsten
13. April 2023
Aktuelles Kiffen im Verein? Das sind die Pläne für Cannabis Social Clubs in Deutschland
Die Ampelkoalition plant für das Jahr 2023 die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir haben nun die Eckpunkte für die Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Zunächst soll der Anbau und die Abgabe in sogenannten „Social Clubs“ möglich sein. Doch was sind diese Clubs eigentlich? Im folgenden Text werden die wichtigsten Details zu den geplanten Cannabis-Vereinen erläutert.
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland rückt näher: Bis Ende April soll ein Gesetzesentwurf vorliegen, damit sie im Jahr 2023 umgesetzt werden kann. Geplant ist eine Legalisierung in zwei Schritten.
Die Rolle der „Social Clubs“
Im ersten Schritt der Legalisierung sollen sogenannte „Social Clubs“ eingerichtet werden. Diese Clubs sollen den Mitgliedern den legalen Bezug von Cannabis ermöglichen. Die Vereine dürfen nicht gewinnorientiert sein und unterliegen dem Vereinsrecht. Mitgliedsbeiträge dürfen nur zur Deckung der Selbstkosten erhoben werden. Die Vereine brauchen mindestens sieben Mitglieder und pro Verein sind maximal 500 Mitglieder zulässig. Das Mindestalter ist 18 Jahre.
Anbau und Abgabe von Cannabis in den Clubs
Die Cannabis-Vereine dürfen Saatgut für Cannabispflanzen erwerben und nur so viel Cannabis anbauen, wie es zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder notwendig ist. Verkauf an Nicht-Mitglieder und die Kommerzialisierung sind streng untersagt. Cannabisprodukte und Saatgut dürfen nur an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Jeder Erwachsene darf maximal drei weibliche Cannabispflanzen besitzen und die Vereine dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat herausgeben. Für den reinen Cannabis-Konsum dürfen Vereinsmitglieder höchstens 25 Gramm pro Person und 50 Gramm pro Monat beziehen.

Pflichten der Cannabis-Vereine
Die Cannabis-Vereine haben weitere Aufgaben und Pflichten, wie beispielsweise die Dokumentation des Anbaus und der Ausgabe, die Überprüfung der Mitglieder und deren Alter sowie personenbezogene Daten, die Qualitätssicherung der Pflanzen und die Ernennung eines Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten. Zudem müssen Vereinsräume vor Diebstahl geschützt sein. Ob sich die Vereine an die Vorgaben halten, soll stichprobenartig von den Landesbehörden geprüft werden.
Regeln und Verbote
Die Cannabis-Vereine sind auf den Verkauf von Cannabis beschränkt, dürfen also keine anderen Waren wie Tabak oder Alkohol verkaufen. Werbung für die Produkte ist nicht erlaubt und der Konsum in den Vereinsräumen untersagt. Des Weiteren darf Cannabis auf öffentlichen Straßen erst ab 20:00 Uhr konsumiert werden. Bei Verstößen gegen die Auflagen soll der Vereinsvorstand haften.
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