Thomas
22. April 2024
Aktuelles CanG - Bußgeld-Bingo der Bundesländer
Bei uns ist bekanntermaßen am 1. April die partielle Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten, die es Erwachsenen erlaubt, Cannabis in begrenzten Mengen für den Eigenbedarf zu besitzen und anzubauen. Allerdings sind der Konsum und Anbau in bestimmten Zonen, wie Schulen, Kindergärten und deren unmittelbare Nähe, strikt verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen führen zu Geldstrafen, die zwischen 5 Euro und bis zu 30.000 Euro liegen können, abhängig davon, in welchem Bundesland der Verstoß stattfindet.
Bayern
Jedes Bundesland ist für die Implementierung dieser Bußgelder verantwortlich, und es wird erwartet, dass die Höhe der Strafen regional sehr unterschiedlich sein kann. Bayern hat bereits einen detaillierten Bußgeldkatalog eingeführt, der Strafen wie 1000 Euro für den Konsum von Cannabis in Gegenwart von Kindern vorsieht. In anderen öffentlichen Bereichen, wie dem Englischen Garten in München oder dem Hofgarten in Bayreuth, ist der Konsum gänzlich untersagt.
Der hier einsehbare Bußgeldkatalog Bayerns sieht im wesentlichen folgende Bußgelder vor:
- für den Konsum von Cannabis in Sichtweite diverser Einrichtungen/Gebäude: 500€
- für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Jugendlichen: 1.000€
- für den Besitz von 26-29g Cannabis in der Öffentlichkeit und für 51-59g zu Hause: 500-1.000€
Hessen und Hamburg
Andere Bundesländer, wie Hessen und Hamburg, sind noch dabei, ihre eigenen Regelungen zu entwickeln. Hamburg könnte sich dabei an den strikten Vorgaben Bayerns orientieren. In Hessen sind die Behörden derzeit in Gesprächen, um einen entsprechenden Bußgeldkatalog zu verabschieden, der ähnliche Verbote und Geldstrafen umfassen könnte.
Sachsen
In Sachsen macht das Innenministerium Druck für eine schnelle Umsetzung von Regelungen, die unter anderem die Anbauvereinigungen betreffen, deren Legalisierung ab Juli vorgesehen ist. Das Sozialministerium ist gefordert, die nötigen Verordnungen zu erlassen.
NRW und Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind noch in der Planungsphase für eigene Bußgeldkataloge. In Niedersachsen werden die finalen Entscheidungen noch zwischen den Ressorts abgestimmt.
Zusätzlich zu den Regelungen über den Cannabiskonsum diskutiert die Bundesregierung auch die Einführung eines Grenzwertes für THC im Blut für Autofahrer. Ein erster Vorschlag sieht einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut vor, bei dessen Überschreitung ähnliche Strafen wie bei Alkoholüberschreitung – 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot – drohen könnten.
Es bleibt also weiterhin spannend, vor allem da evtl. viele Bundesländer die stark restriktiven Bußgelder Bayerns zur Vorlage für ihren eigenen Bußgeldkatalog machen könnten. Ziemlich absehbar wird jedoch sein, dass ein Bundesländer-Bußgeld-Bingo in absehbarer Zeit entstehen wird. Wir halten euch hier weiter auf dem Laufenden
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